Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Schulpflicht
Das Recht und die Pflicht, eine Schule zu besuchen, gelten für alle, auch für schwer geistig und mehrfach behinderte Kinder.
Schulziel
„Geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen in der Schule alles lernen, was sie brauchen, um sich entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen wohl zu fühlen, zurechtzufinden, einzugliedern, zu betätigen und zu behaupten. Dies sind die Voraussetzungen für eine möglichst selbstverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens.“
(Grundsatzprogramm der Lebenshilfe, Marburg 1991)
Unser Angebot
Unsere Schülerinnen und Schüler


Unser Team
Aufnahmeverfahren
Aufnahme-
verfahren

Unser Leitbild
Unterrichtet wird bei uns nach dem Lehrplan Plus für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Unser Leitbild stellt den verbindlichen Rahmen für unser tägliches Handeln dar und gibt uns Orientierung für unser Miteinander.



