Die Öffnungszeiten der Heilpädagogischen Tagesstätte richten sich nach den Unterrichtszeiten der Lebenshilfe-Schule.
Die Tagesstätte endet um 16.00 Uhr.
Die Betriebszeiten sind den bayerischen Schulferien angeglichen, in den Schulferien ist die Tagesstätte geschlossen.
Unser Team im heilpädagogischen Dienst:
Heilpädagoginnen/-pädagogen
Erzieherinnen/Erzieher
Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger
Sozialbetreuerinnen/-betreuer
Unser Team im medizinischen Dienst:
Physiotherapeutinnen/-therapeuten
Ergotherapeutinnen/-therapeuten
Logopädinnen/Logopäden
Förderung der ganzheitlichen Entwicklung unserer Kinder:
Selbstversorgung (Körperpflege, Hygiene, Ernährung, Einkauf)
Musische und kreative Erziehung (Malen, Bauen, Formen, Spiel, Werken, Musizieren)
Kommunikation und Sprache (Ausdrucksweise, Sprechen, Singen, Kommunikation)
Wahrnehmung und Bewegung (Bewegungserziehung, Lauf- und Kreisspiele, Lebensräume erschließen, Sinnesübungen)
Persönlichkeit und soziale Beziehungen (Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen, Identität, Soziale Kontakte)
Aktive Freizeitgestaltung (Snoezeln, freies Spiel im Raum oder Garten, Toben, Relaxen, Träumen, Kuscheln, Aktivitäten außerhalb des Hauses und des Geländes)
Therapien
Eine gute partnerschaftliche Atmosphäre:
Wir respektieren die Persönlichkeit jedes Kindes
Diesen Respekt leben wir in unserer Sprache, unserer Haltung und unserem Tun
Unsere Grundeinstellung und Haltung sind geprägt von Wertschätzung, Einfühlungsvermögen, Echtheit, Flexibilität, Sicherheit und Vertrauen, Eigeninitiative, sowie Veränderungs-, Einsatz- und Kooperationsbereitschaft.
Derzeit sind wir noch provisorisch untergebracht:
Marienhöhe 5, Landau a.d.Isar
Kleegartenstraße 24, Landau a.d.Isar
Ab 2026 sind wir in unserem neuem Förderzentrum:
Härtlstraße 19, Landau a.d.Isar
Für die Aufnahme Ihres Kindes wenden Sie sich an die Leitung der Tagesstätten:
Büro der Tagesstättenleitung
Kleegartenstraße 24
94405 Landau a.d. Isar
Telefon: 09951 – 94 7 95 13
Schritte:
Die Erziehungsberechtigten beantragen die Aufnahme in die HPT.
Sonderpädagogische und ärztliche Gutachten und Stellungnahmen werden eingeholt.
Auf der Grundlage dieser Gutachten und Stellungnahmen wird die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes in der HPT festgestellt.
Die Kosten für die HPT trägt der Bezirk Niederbayern, in Ausnahmefällen das Kreisjugendamt.