Sicherstellung der Informationspflichten zum Datenschutz (Art. 12-23 DSGVO)

Als verantwortliche Stelle im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist die Lebenshilfe Kreisvereinigung Dingolfing-Landau e.V. für die Einhaltung aller Maßnahmen zum Datenschutz an allen zugehörigen Stellen rechenschaftspflichtig. Zur Sicherstellung des Datenschutzes gehören auch Informationen an Betreute, Kinder, Schüler, Sorgeberechtige, Mitglieder und Förderer, sowie an alle Mitarbeitenden über die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend der neuen Gesetzgebung zum Datenschutz (Art. 12-23 DSGVO).

Verantwortliche Stelle

Lebenshilfe Kreisvereinigung Dingolfing-Landau e.V.                                                                                                Der Vorstand (§26 BGB)     

Von-Streber-Straße 30
94405 Landau a. d. Isar
Tel.: 09951/9835-0
Fax: 09951/9835-50

Vertretungsberechtigter Vorstand (§26 BGB):
Dr. Helmut Steininger
Vorsitzender
vorsitzender(at)lebenshilfe-dgf-lan(dot)de
 

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung der Klientendaten erfolgt zur Sicherstellung sozialer Dienste:
    • Sicherstellung sozialer Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Förderung in Frühförderung, SVE, Schule und Tagesstätte (Eingliederungshilfe)
    • Klientenverwaltung, zur internen Organisation zur Leistungserbringung, zur Leistungsabrechnung und zur pädagogischen Dokumentation
    • erforderliche Datenverarbeitung zur Schulverwaltung und sozialer Leistungsabrechnung
  • Verarbeitung zur Mitgliederverwaltung
    • zur rechtskonformen Führung unseres Lebenshilfe Vereins entsprechend unserer Satzung
    • Mitgliederverwaltung
    • Beitragswesen
    • Sicherstellung der Gemeinnützigkeit
    • Für die Zusendung der Lebenshilfe-Zeitung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. werden Ihr Name und Ihre Adresse an die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. nach Marburg, www.lebenshilfe.de übermittelt. 
  • Personalwesen
    • Organisation der Personalverwaltung incl. Bewerbermanagement, Zeitmanagement, Überweisung und Zahlungsverkehr, Wissensmanagement (Qualifikation und Fortbildungen)
    • zur Dokumentation pädagogischer Dienstleistungen, Berichts- und Dokumentationswesen (Handzeichen, Einsatzplanung)
    • Kommunikationsdaten (IP-Adressen, Login-Daten, Social-Media-Daten, erweitertes Führungszeugnis, E-Mail-Adressen, Cookie-Kennzeichen)
  • IT und EDV
    • die Lebenshilfe setzt aktuelle Software zur Leistungsabrechnung, Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung und Rechnungswesen, sowie zur Personenverwaltung ein. 

rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung

  • Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben:
    • die Rechtsgrundlage für die Erhebung von personenbezogenen Daten besteht durch Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO, zur Erfüllung eines Vertrages und zur rechtlichen Verpflichtung als sozialer Dienstleister. Eine Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a , 7 DSGVO) wird für eine Verarbeitung außervertraglicher Leistungen und für besondere Verarbeitungssituationen genutzt (Rechte am Bild, Sepa-Lastschrift) 
    • weitere Datenschutzregelungen ergeben sich aus
      • dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
      • aus dem Sozialgesetzbuch SGB X als „Leistungserbringer durch Dritte
        (§ 78 SGB X)
      • im Schulbereich aus Vorschriften des Landesdatenschutzes Bayern und Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums
    • für unsere sozialen Dienstleistungen zur
      • Sicherstellung der Aufgaben zur Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII
      • Umsetzung der Förderung in Schule und Heilpädagogische Tagesstätte entsprechend Schulgesetzgebung in Bayern
    • für die Mitgliederverwaltung entsprechend Vereinsrecht im BGB
    • aus dem Arbeitsrecht zur Sicherstellung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen
      • incl. Meldepflichten an das bayerische Kultusministerium

Übermittlung personenbezogener Daten

  • Eine Übermittlung von Daten erfolgt 
    • soweit erforderlich und rechtlich zulässig mit sozialen Leistungsträgern (Landratsamt, Jugendamt, Integrationsamt, Sozialamt, Rentenversicherungsträger und andere soziale Leistungsträgern)
    • Meldungen an das bayerische Kultusministerium
    • an Steuer- und Finanzbehörden, Krankenkassen, Sozialleistungsträgern, Banken

Löschung von Daten

  • Klientendaten werden entsprechend den aktuell geltenden Empfehlungen der Sozialhilferichtlinien aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen  (in der Regel 10 Jahre nach Beendigung der Maßnahme) gelöscht.
  • Personenbezogene Beschäftigtendaten, Mitgliederdaten und Daten von Spendern und Förderern werden entsprechend der Anforderungen der GOB aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen  (in der Regel 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gelöscht.
  • Ein Anspruch auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit bestehen, als nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Recht auf Einsicht

  • Jeder Betroffene hat einen Anspruch auf die Einsicht in seine persönlichen Daten und auf die Richtigkeit der Angaben.
  • Es besteht ein Recht der Akteneinsicht in eigene Akte  

Beschwerderecht

  • Ein Beschwerderecht besteht gegenüber Vorgesetzten, zu Angelegenheiten im Datenschutz gegenüber dem benannten Datenschutzbeauftragten oder der für die Organisation zuständige Aufsichtsbehörde:
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 53 1300, poststelle(at)lda(dot)bayern(dot)de, ww.lda.bayern.de/de/kontakt.html

Als Datenschutzbeauftragter ist Herr Gerfried Riekewolt, Höfle 2, 73087 Bad Boll benannt, erreichbar per Mail ( tso(at)riekewolt(dot)de) oder telefonisch unter 07164 130118.

 

Landau, Mai 2021

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