Die Kosten für den Besuch der Tagesstätte werden vom überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk Niederbayern) oder vom Kreisjugendamt getragen, abhängig vom Einkommen der Eltern/Angehörigen. Lediglich für die Verpflegung ist, einkommensabhängig, ein Anrechnungsbetrag (im Rahmen der häuslichen Ersparnis) seitens der Eltern zu leisten.
Weiter zu "Therapie"Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Boiger
Telefon: 09951/94 7 95 13
Kleegartenstraße 24
94405 Landau (Isar)