Die Frühförderung ist für alle Eltern kostenfrei, deren Kinder gesetzlich krankenversichert sind. Die Durchführung einer Entwicklungsüberprüfung und einer Frühfördermaßnahme muss durch den Kinder- bzw. Hausarzt veranlasst und befürwortet werden. Zuständig für die Bewilligung ist der Bezirk Niederbayern (Sozialverwaltung). Die Kosten werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger (pädagogisch-psychologische Leistungen) und den gesetzlichen Krankenkassen (medizinisch-therapeutische Leistungen) übernommen.
Hinweis: Bei privat versicherten Kindern muss seitens der Eltern im Vorfeld die Kostenübernahme für die Eingangsdiagnostik und die weiteren medizinisch-therapeutischen Leistungen (Physiotherapie, Logopädie bzw. Ergotherapie) mit der betreffenden Krankenversicherung geklärt werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Waas
Telefon: 09951/9835-21